Wenn Ihr Startup die Seed-Phase erfolgreich absolviert hat und Sie in Hamburg innovative Vorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital aus dem InnoVentureFonds erhalten.
Der InnoVentureFonds unterstützt Sie als innovatives Start-up durch Beteiligungskapital, um Ihre Eigenkapitalausstattung zu stärken und Ihre Liquidität zu sichern.
Sie erhalten die Förderung zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen einschließlich Akquisitionen sowie für allgemeine Unternehmensfinanzierungen.
Sie erhalten die Förderung als Beteiligung beziehungsweise beteiligungsähnliches Finanzinstrument, beispielsweise offene Beteiligung, Gesellschafterdarlehen mit Wandlungsoption und Wandeldarlehen.
Der InnoVentureFonds beteiligt sich mit weniger als 50 Prozent am Stammkapital Ihres Unternehmens. Die Beteiligung erfolgt immer gemeinsam mit einem privaten Investor zu gleichen Bedingungen (pari passu).
Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal 7.000.000 EUR pro Unternehmen.
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoVentureFonds (siehe weiterführenden Link).
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind junge und/oder wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen mit innovativen (beispielsweise ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen.
Der InnoVentureFonds richtet sich an Startups mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75.000.000 EUR, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Auf Ihr Startup trifft normalerweise mindestens eins der folgenden Merkmale zu:
skalierbares und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell,
innovatives und/oder digitalisierungsorientiertes Geschäftsmodell,
Inanspruchnahme einer Innovationsförderung innerhalb der letzten 36 Monate,
Auszeichnung durch einen nationalen oder internationalen Innovationspreis innerhalb der letzten 36 Monate,
Geschäftsmodell, das innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen entwickelt.
Ihr Unternehmen darf keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung (Do-no-significant-harm-Prinzip) verursachen.
Ihr Unternehmen muss
neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln,
die Seed Phase erfolgreich absolviert haben,
ein überzeugendes Managementteam haben,
großes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie eine attraktive Exitperspektive besitzen.
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW und der ESG-Ausschlussliste der IFB Innovationsstarter GmbH vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beteiligungsgrundsätze der IFB Innovationsstarter GmbH, Stand 28. Februar 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/innoventurefonds.html