Wenn Sie in Hamburg ein Startup haben, das nicht älter als 5 Jahre ist, und Sie die Umsetzung innovativer Geschäftsideen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen Risikokapital erhalten.
Das Land Hamburg stellt Risikokapital für junge, innovative Kleinunternehmen zur Verfügung. Mit dem Kapital sollen innovative Geschäftsideen gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung in Form einer offenen Beteiligung oder einem ähnlichen Finanzinstrument.
Die Beteiligung wird gegebenenfalls durch nachrangige Gesellschafterdarlehen ergänzt, die mit einer Wandlungsoption ausgestattet sind.
Die Höhe von beihilfefreien Beteiligungen beträgt bis zu 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR beziehungsweise bei Beteiligungen in Form von freigestellten Beihilfen bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR je Unternehmen und bis zu 800.000 EUR pro Finanzierungsrunde.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte in Hamburg.
Ihr Klein- oder Kleinstunternehmen (gemäß der Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der EU) darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 5 Jahre sein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht aus einer Unternehmensübernahme oder einem Zusammenschluss hervorgegangen sein.
Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Unternehmens in einer der folgenden Formen nachweisen:
Ein externes Gutachten oder das Fondsmanagement der IFB Innovationsstarter GmbH bestätigen, dass die zu entwickelnden Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolges in sich tragen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten Ihres Unternehmens müssen in mindestens einem der 3 Jahre vor Gewährung der Beihilfe mindestens 10 % der gesamten Betriebsausgaben ausgemacht haben.
In den 3 Jahren vor Gewährung der Förderung hat Ihr Unternehmen bereits an europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen teilgenommen und Auszeichnungen oder Förderungen erhalten.
Mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile sollen sich vor Abschluss der Erstbeteiligung des InnoStarterFonds im Eigentum der wesentlichen Know-how-Träger befinden.
Keine Förderung erhalten:
Unternehmen in Schwierigkeiten,
Unternehmen, die mit der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse befasst sind und
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Beteiligungsgrundsätze der IFB Innovationsstarter GmbH vom 1.1.2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/innovationsstarter-fonds-hamburg.html