Wenn Sie im Bereich Deep Tech eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 50 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge, innovative Unternehmen im Deep-Tech-Bereich, die höchstens 2 Jahre alt sind.
Gefördert werden technologiebasierte Startups mit hohem Deep-Tech-Fokus, die nicht älter als zwei Jahre sind, etwa aus den Bereichen Life Science, MedTech, Greentech oder Biotech, und die durch einen hohen technologischen Innovationsgrad, basierend auf eigener IP--Internetprotokoll und häufig aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (beispielsweise Patente, Prototypen), überzeugen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.
Die Förderung erfolgt in bis zu 3 Etappen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg.
Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (zum Beispiel Büro).
Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
Das Vorhaben weist einen hohen technologischen Innovationsgrad auf, basierend auf eigener IP--Internetprotokoll und meistens aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (zum Beispiel Patente, Prototypen).
Das Vorhaben verfügt über eine Marktvalidierung durch erste Kunden, Pilotprojekte oder bereits erzielte Umsätze und weist ein erkennbares Marktpotenzial auf, das über dem Fördervolumen liegt.
Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.
Förderrichtlinie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vom 1. Juli 2014, Stand 1. Januar 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/inno-ramp-up.html