Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu 25.000.000 EUR erhalten.
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.
Sie erhalten die Förderung als größeres mittelständisches Unternehmen zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
Anschaffungen (Investitionen)Anlagen und Maschinen
Grundstücke und Gebäude
Baukosten
Einrichtungsgegenstände
Firmenfahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
Software
Laufende Kosten (Betriebsmittel)liquide Mittel
Personalkosten
Mieten
Marketingkosten
Beratungskosten
Material- und Warenlager
Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000.000 EUR pro Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland,
Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie
Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Gruppenumsatz überschreitet nicht 500.000.000 EUR.
Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Bei Vorhaben im Ausland müssen Sie die gesetzlich geltenden Standards des Umwelt- und Sozialrechts des Landes erfüllen, in dem Sie investieren.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben,
Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen,
Vermögensübertragungen, Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Merkblatt der KfW Bankengruppe vom 22.6.2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/KfW/foerderkredit-grosser-mittelstand.html