Wenn Sie im Land Bremen ein kleines Gründungsvorhaben oder die Entwicklung, Stabilisierung und den Ausbau Ihres Kleinst- und Kleinunternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) unterstützt Sie in Ihrem kleinen Unternehmen oder bei einer Gründung in einem vereinfachten Verfahren. Das EFRE-Mikrodarlehen bietet eine Finanzierungsalternative, wenn eine Hausbank das Vorhaben nicht oder nur teilweise begleiten kann.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen und Betriebsmittel für
Existenzgründungen,
die Entwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung von Kleinunternehmen.
Die Ko-Finanzierung der Darlehen erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE Programms Land Bremen.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Genossenschaften und natürliche Personen, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder fortführen wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
Ihren Betriebssitz im Land Bremen haben,
über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können,
mit Ihrem Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
das bremische Mindestlohngesetz berücksichtigen.
Andere Finanzierungsmöglichkeiten müssen Sie zunächst vorrangig nutzen.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/bab-mikrokredit.html