Wenn Sie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
FachkräftesicherungFrauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote: Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung von Frauen in Berlin
Qualifizierung Kulturwirtschaft (KuWiQ III)
Berliner Startup-Stipendium
Gründungsförderung an Hochschulen
BildungZielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
Bildungsbegleitung SEK I (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
Brücken bauen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
Förderlücken schließen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)
Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA)
Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchtete
JÖK Jugend-Ökologisch-Kultur
Soziale InklusionLokal-Sozial-Innovativ (LSI) Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation
Grundbildung gering literalisierter Erwachsener
Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/Abhängigen
Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die den jeweiligen programmspezifischen Anforderungen entsprechen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderhinweisen zu den einzelnen Programmen.
Richtlinie für den Europäischen Sozialfonds Plus, Stand 12. Dezember 2022.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/esf-plus-berlin.html