Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen investieren, Ihr Warenlager aufstocken, den allgemeinen Bedarf an Betriebsmitteln finanzieren oder Verbindlichkeiten umschulden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Universalkredit bekommen.
Der Freistaat Bayern fördert betriebliche Vorhaben und Maßnahmen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und von Angehörigen der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Investitionen,
Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen,
Waren,
Betriebsmittel,
Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 15 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Sie können den Universalkredit bis zu einer Darlehenssumme von EUR 4 Millionen mit einer 60-prozentigen Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen. Das bedeutet, die LfA vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung in Höhe von 60 zu 40 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 60 Prozent die LfA. Die restlichen 40 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
natürliche Personen,
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
Angehörige der Freien Berufe
mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Als natürliche Personen können Sie ein Darlehen beantragen, wennSie fachlich und kaufmännisch für die unternehmerische Tätigkeit qualifiziert sind,
Sie einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben,
Sie zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und aktiv in der Unternehmensführung tätig sind.
Sie bekommen den Universalkredit für Ihr Vorhaben, das eine Begünstigung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ beziehungsweise dem „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“ erhält, nur zu beihilfefreien Konditionen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
stille Beteiligungen,
Investitionen in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien,
alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen,
Unternehmen, wenn mehr als 50 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden,
Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden,
politisch meinungsbildende Medienunternehmen (beispielsweise Zeitungsverlage, Rundfunk- und Internetanbieter mit politischen Inhalten),
Unternehmen des Profisports,
Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, die dem KWG unterliegen,
Treuhandverhältnisse,
Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 2. Mai 2024; Rundschreiben Nr. 16 der LfA Förderbank Bayern vom 30. April 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/universalkredit.html