Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung.
Sie erhalten eine Anlaufförderung ?Start Zuschuss!?, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird. Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung finanzieren.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu EUR 36.000.
Das Verfahren ist 2-stufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihre Bewerbung im Rahmen besonderer Förderaufrufe über das Online-Antragsportal an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Eine externe Jury bewertet Ihre Bewerbung. In der 2. Stufe stellen die ausgewählten Unternehmen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung.
Sie finden die Bewerbungszeiträume und Fristen zu den jeweiligen Förderaufrufen auf der Webseite ?Gründerland Bayern/Finanzierung & Förderung/Start Zuschuss!?.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und
die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen.
Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7. Dezember 2023, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 650 vom 20. Dezember 2023; geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 28. März 2024, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 177 vom 17. April 2024.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/neugruendungen-im-bereich-digitalisierung.html