Wenn Sie als Nachwuchsunternehmen auf die Stärkung Ihres Eigenkapitals angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine stille Beteiligung bekommen.
Die LfA Förderbank Bayern bietet Ihnen als Nachwuchsunternehmen stille Beteiligungen der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH an, um eine solide Eigenkapitalausstattung Ihres Unternehmen in der Gründungsphase sicherzustellen.
Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung Ihres Investitions- und Betriebsmittelbedarfs, der im Zusammenhang mit Ihrer Existenzgründung steht.
Sie bekommen die Förderung als stille Beteiligung.
Die Beteiligungshöhe beträgt zwischen EUR 20.000 und höchstens EUR 250.000.
Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre tilgungsfrei.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die LfA Förderbank Bayern.
So nennt sie der Geber. Verbindlich ist nur die Programmseite.
Antragsberechtigt sind
Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie
gewerbliche Unternehmen in der Existenzfestigungsphase bis maximal 5 Jahre bei Aufstockung höchstens 8 Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Existenz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern.
Sie müssen eine fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen.
Ihr Unternehmen muss über ein tragfähiges Konzept verfügen und eine nachhaltige Marktfähigkeit erwarten lassen.
Sie bringen einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln ein.
Als Gesellschafterin/Gesellschafter und Inhaberin/Inhaber haften Sie persönlich.
Merkblatt der LfA Förderbank Bayern vom 1. Januar 2024; Rundschreiben der LfA Förderbank Bayern Nr. 54 vom 15. Dezember 2023.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, Stand 09.09.2026. Ausgelaufene Programme verschwinden erst mit dem nächsten Import, Fristen stehen beim Anbieter. Eintrag: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/beteilgungskapital-existenzgruender.html